Nariumglutamat
Artikel-Nr.
Z 103

Beschreibung
Ein zugelassenes Nahrungsergänzungsmittel, dient der Verstärkung der gustatorischen Empfindung durch die Steigerung der Empfindlichkeit der Zungenrezeptoren. Ist in der Rohstoffliste in GOST 18487-80 "Konservierte Mittagsgerichte für Sonderbedarf. Technische Bedingungen", GOST 50847-96 "Nahrungskonzentrate für schnell zubereitbare Mittagssuppen und -Hauptspeisen. Technische Bedingungen", GOST 7457 "Fischkonserven. Pasteten. Technische Bedingungen" enthalten. Ist als Nahrungsergänzungsmittel eingetragen (E621). In europäischen Ländern wird es als МSG bezeichnet, was für "аmonosodіum glutamate" im Englischen steht. Stellt in empfohlenen Mengen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
Anwendung
Wird zu kulinarischen Zwecken als Geschmacksverstärker für Fisch- und Fleischspeisen verwendet.
Latschenkieferoel
Artikel-Nr.
Z 698

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